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4. April 2012

Ist das nicht nur bei Facebook so?

In den vergangenen Tagen war ich sehr erschrocken über den Aufruf bei zur Ermordung des ersten Tatverdächtigen, der zu Unrecht verdächtigt wurde, in einem Emdener Mordfall, von dem ihr auch sicher in den Medien gesehen oder gehört hat. Auf der anderen Seite ist es nicht das erste Mal, dass man fragwürdige Kommentar bei Facebook, Twitter oder YouTube liest.

Wenn jemand Themen anspricht wie Kindesmissbrauch, Mord oder ähnliches, werden oft Kommentare dazu abgegeben, die vielleicht bei genauerer Betrachtung moralisch nicht korrekt ist. Schließlich wird auch oft über die Einführung der Todesstrafe in Deutschland diskutiert, insbesondere, wenn es um Kindesmord geht oder andere Taten, die Menschen emotional sehr berühren.

Moralische Themen sind in jeder Art und Weise schwierig, da man durch sein Umfeld und durch andere Einflüsse meist sehr individuell geprägt ist. Auch das Hineinfühlen in die Situation der Betroffenen sorgt dafür, dass die Meinung, die man äußert, nicht gerade durch Objektivität geblickt wird. In der Judikative hingegen gibt es Richter, die versuchen, objektiv zu bleiben und unsere Gesetzgebung hat keine Todesstrafe in Deutschland vorgesehen.

Was ich mal gelesen habe ...
In der hessischen Rechtsprechung gibt es die Todesstrafe zwar noch, aber sie wird nicht mehr praktiziert - diese Rechtsprechung wurde aber ja eh durch das Bundesgesetz außer Kraft gesetzt. (Liebe Juristen, stimmt das so? Ich habe das so gelesen, aber weiß nicht, ob es auch quellenkritisch gesehen alles so korrekt ist.)

Ethik ist eine schwierige Sache, selbst bei alltäglichen Dingen und erst recht, wenn es um Tod und Würde eines Menschen geht. Das Internet bietet Anonymität und Meinungsfreiheit - sowohl Fluch als auch Segen.

Aber ehrlich:
Schon vor dem digitalen Zeitalter gab es solche Hetzjagden gegen Menschen, die angeblich gegen das Gesetz verstoßen haben. Ein ehemaliger Lehrer wurde von eine Schule, auf die ich ging, suspendiert und bis heute weiß ich nicht genau, was dahintersteckt. Angeblich hatte er einen Schüler etwa zehn Jahre zuvor sexuell belästigt.
Eine andere Version war wieder, dass der Schüler psychisch labil war, die Nähe des Lehrers suchte und die Eltern das ärgerte und sie nicht wollten, dass dieser Lehrer weiterhin unterrichtet.
Gerüchte über Gerüchte und verschiedene Theorien entstanden. Ein guter Lehrer war weg von der Schule und wegziehen musste der Lehrer natürlich auch, weil sein Ruf in der ganzen Gegend zunichte gemacht wurde.
Schuld war nicht die Anzeige und Suspendierung, beides war nur der Auslöser dafür, dass man über ihn sprach und den Lehrer plötzlich aus einem anderen Licht sah und Vermutungen machte. Sobald ein Mensch eine Straftat begangen hat, ist er anseinend nicht mehr Teil des moralischen Systems und Freiwild.
Das entspricht allerdings nicht Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“


Wo endet die Meinungsfreiheit, wo gehen Personen zu weit?

3 Kommentare:

  1. Das mit dem ausser Kraft setzen stimmt, ich bin zwar kein Jurist aber wir hatten das in Sowi, sobald ein Gesetz eines höher gelegen Gremiums (Bund) dem widerspricht gilt dieses

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  2. Jap, ich habs auch so gelernt das Bundesgesetz vor Landes- und Kommunalgesetz gilt! ;)

    Das mit den Hetzjagden fand ich schon immer schlimm - egal ob im Internet oder im "Real Life".
    Bestes Beispiel dafür, dass es sowas vor Facebook und Co. auch schon gab: Dorftratsch.
    Wenn man wirklich in sonem kaff wohnt, wo wirklich jeder jeden kennt, dann werden schnell mal Leute bloßgestellt und aus der Gemeinschaft gemobbt weils "nicht konform" ist oä, zB wenn man u18 schwanger wird, wenn man als Punk da durchläuft und und und ...

    Die Meinungsfreiheit endet für mich da, wo ich jemanden persönlich verletze und ihn gegenüber anderen schlecht mache (Bsp Verleumdung, Üble Nachrede).

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  3. Das Schlimme daran ist ja daran auch, dass man nicht bloß eine Straftat bagangen haben muss. Es reicht schon, wenn man einer solche bezichtigt wird, wie eben auch im erst genannten Fall.

    Es ist schlimm was mit dem Mädchen in Emden passiert ist. Aber wenn man dann fordert einen Tatverdächtigen hinzurichten, dann ist man selbst nicht unbedingt besser als der Täter.

    Meinungsfreiheit hört meiner Meinung da auf wo ich mich nicht mehr auf Tatsachen bzw Dinge ich ich im Fall später auch beweisen kann beziehe. Da fängt nämlich dann, wie Sui auch gesagt hat, der Bereich der Verleumdung und üblen Nachrede an.

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